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Datenschutz und Rechtsfragen

Können wir die Namen von Personen auf unserer Homepage veröffentlichen, ohne das Einverständnis einzuholen?

Rein formal kann der Verein die Angaben ohne Zustimmung der Betroffenen auf der Homepage posten. Denn er könnte sich in diesem Fall auf sein berechtigtes Interesse berufen. Das allerdings nur so lange, wie keine entgegenstehenden Interessen überwiegen. Falls also einer der Akteure sagt, "ich will das nicht", dann signalisiert der Betroffenen ausdrücklich ein gegensätzliches Interesse, das dann überwiegt. In dem Fall fiele die Berechtigung des Vereins weg. Aber dann wäre auch keine Einwilligung mehr zu erreichen und die Veröffentlichung der Daten würde insgesamt scheitern.

Dadurch, dass man sich im Verein ohnehin in der Regel gut versteht, ist es dennoch zu empfehlen, die Betroffenen kurz zu informieren. Denn wenn dann keiner protestiert, dann gilt dieses "berechtigte Interesse" im Sinne der Datenschutz-VO und der Verein muss sich nicht weiter bürokratisch um formelle Einwilligungen bemühen. 

Satzungsänderung bei digitalen Mitgliederversammlungen?

Durch die Corona-Krise hat die Bundesregierung die Notwendigkeit digitaler Mitgliederversammlungen erkannt Insofern hatte sie Mitte 2023 die Vereinsregelung in § 32 BGB angepasst. Seitdem können Mitgliederversammlungen eines Vereins rein digital oder in hybrider Form durchgeführt werden, ohne dass es einer Satzungsänderung bedarf. Für die rein virtuell durchzuführende Mitgliederversammlung ist allerdings ein Beschluss der Mitgliederversammlung erforderlich. 

Eine gute Zusammenfassung der neuen Rechtslage hat die Deutsche Stiftung für Engagement und Ehrenamt auf ihrer Webseite veröffentlicht:

https://www.deutsche-stiftung-engagement-und-ehrenamt.de/dseerechtstipp/virtuelle-mitgliederversammlung-was-jetzt-gilt/

Sollten Sie gleichwohl diese neue Gesetzeslage in die Satzung einbinden wollen, empfehle ich, die Formulierung eng an den Wortlaut des § 32 Abs. 2 BGB anzulehnen.

Weiterführende Hilfe

Beantragung einer kostenlosen Lizenz für Microsoft 365 

Microsoft stellt ehrenamtlichen Organisationen eine kostenlose Business Basic-Lizenz zur Verfügung. Hier sind die wichtigsten Programmen und Tools online nutzbar. Wer Microsoft lokal auf einem oder mehreren Endgeräten installieren möchte, benötigt eine Business Standard-Lizenz für 2,80€ monatlich pro Nutzer.​

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Beide Lizenzen können über folgende Links beantragt werden.

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  1. Bitte für die Organisation ein eigenes Microsoft-Konto einrichten, https://login.microsoftonline.com

  2. Wenn dieses Konto bestätigt wurde, den 3 Schritten unter folgendem Link folgen: https://nonprofit.microsoft.com/de-de/getting-started

Beantragung eines kostenlosen Premium-Zugangs für Canva für gemeinnützige Organisationen

Pressespiegel

Pressemitteilung

09.04.2024
Welche Apps, welche Tools? Digital.fit werden

Welche Apps, welche Tools? Digital fit werden (azonline.de)

Dokumente zum herunterladen

Präsentation der Kick-off-Veranstaltung vom 18.04.2024
Präsentation der Online-Schulung Social Media vom 01.07.2024
Präsentation der Online-Schulung Chat GPT vom 04.07.2024
Präsentation der Online-Schulung Datenschutz vom 26.08.2024
Präsentation der Online-Schulung Vereinssoftware vom 30.10.2024
Checkliste für die Auswahl einer passenden Vereinssoftware 
Präsentation Digital.fit Tag am 09.11.2024
Präsentation der Online-Schulung am 22.01.2025
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